Partikelmessung ab 2023 gemäß AU-Leitfaden 6

Partikelmessung nach AU-Leitfaden ab 2023

Abgasuntersuchungen sind ein wichtiger Bestandteil der Fahrzeugwartung und dienen dazu, die Emissionen von Fahrzeugen zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. In diesem Zusammenhang hat der AU-Leitfaden 6 eine wichtige Änderung erfahren, die sich auf die Partikelmessung bei Dieselfahrzeugen bezieht.

Um die Luftqualität zu verbessern und die ausgestoßene Partikelanzahl von Dieselfahrzeugen zu reduzieren, müssen Werkstätten und Prüforganisationen, die nach dem 1. Juli 2023 die AU/HU an Dieselfahrzeugen nach Euro 6 / VI durchführen möchten, ein Partikelzählgerät verwenden. Dies ist eine wichtige Maßnahme, um sicherzustellen, dass die Emissionen von Dieselfahrzeugen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die Umweltbelastung minimiert wird.

Der konkrete Ablauf der Partikelmessung ist im AU-Leitfaden 6 beschrieben und umfasst eine Reihe von Schritten, die von geschultem Personal durchgeführt werden müssen. Dazu gehört unter anderem der Einsatz geeigneter Geräte zur PM Messung, die Überprüfung des Partikelzählgeräts, die Durchführung von Messungen und die Dokumentation der Ergebnisse.

Die Einführung der Diesel-Partikelzählung gemäß AU-Leitfaden 6 ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Luftqualität und zur Reduzierung der Umweltbelastung durch Dieselfahrzeuge. Es ist wichtig, dass Werkstätten und Prüforganisationen sich auf diese Änderung vorbereiten und sicherstellen, dass sie die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Emissionen von Dieselfahrzeugen zu reduzieren und die Umwelt zu schützen.

Die gesetzliche Grundlage zur Einführung der Partikelzählung

Deutschland
In Deutschland ist die Einführung der Partikelmessung gemäß der neuesten AU-Richtlinie aus dem Jahr 2017 verbindlich vorgesehen. Der Einführungstermin wurde auf den 01.07.2023 festgelegt.

Niederlande
In den Niederlanden sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einführung der Partikelmesstechnik bereits geschaffen und der Einführungstermin wurde auf den 01.07.2022 definiert.

Belgien
In Belgien hat sich die politische Situation mit der Bildung der neuen Regierung verändert und es ist derzeit unklar, ob und wann eine Einführung der Partikelmessung zu erwarten ist.

EU
Eine Überarbeitung der EU-Richtlinie 2014/45 ist nicht vor 2023 zu erwarten, während andere europäische Länder bereits mit dieser Thematik beschäftigt sind.

Was passiert, wenn die gemessene Partikelanzahl oberhalb des akzeptierten Grenzwerts liegt?

Falls die gemessene Anzahl an Partikeln den akzeptierten Grenzwert überschreitet, wird die Abgasuntersuchung nicht bestanden. Wie bei der Rauchgastrübungsmessung bei Dieselfahrzeugen und der Viergasmessung bei Benzinfahrzeugen üblich, werden Werkstätten ihre Kunden bei der Partikelzählung beraten und ihnen die notwendigen Reparaturen empfehlen, um sicherzustellen, dass die Emissionen ihrer Fahrzeuge den gesetzlichen Grenzwerten entsprechen. Durch die Partikelzählung können Werkstätten Fahrzeuge identifizieren, die mehr Partikel ausstoßen als erlaubt. In den meisten Fällen können diese Fahrzeuge repariert werden, jedoch nicht immer.

Wird die Partikelzählung für alle Schadstoffklassen angewendet?

Aus heutiger Sicht ist die Partikelanzahlmessung nur für moderne Dieselfahrzeuge anzuwenden.

Deutschland: ab Euro 6 aufwärts
Niederlande: Euro 5 und Euro 6
Belgien: Euro 5 und Euro 6 

Bei diesen Fahrzeugen wird die Opazitätsmessung ersetzt. Bei allen anderen (älteren) ist diese weiterhin anzuwenden.

Welche Technologien gibt es?

Die beiden etablierten Technologien sind das DC (Diffusion Charging) Prinzip und das CPC (Condensation Particulate Counting) Prinzip.

Das DC-Verfahren kann in „Simple“ und „Advanced“ Diffusion Charging Verfahren unterteilt werden. Das Simple DC-Verfahren besteht aus zwei Stufen, bei dem die Abgaspartikel in der ersten Stufe elektrisch aufgeladen und in der zweiten Stufe gemessen werden. Das Advanced DC-Verfahren verfügt über eine zusätzliche Stufe, in der ein Teil der Partikel vor der Messstufe abgeschieden wird. Dadurch können genauere Messergebnisse erzielt werden, was insbesondere für die strengere Gesetzgebung zur Partikelmessung in Deutschland ab dem 01.01.2023 von Bedeutung ist. Der vorgegebene Bereich für die Zähleffizienzkurven ist eng abgesteckt und kann nur mit Partikelmessgeräten erreicht werden, die nach dem Advanced DC-Verfahren messen.

Gibt es bereits zugelassene Messgeräte für die Partikelmessung?

Ja, AVL DiTEST hat mit dem Counter ein PTI-taugliches Gerät zur Messung der Partikelanzahlkonzentration in Abgasen. Es arbeitet nach dem DC (Diffusion Charging) Prinzip.
AVL DiTEST wird für die aktuellen Abgasmessgeräte AVL DiTEST CDS und MDS sowie für die Altgeräte AVL DIX eine Aufrüstlösung der bestehenden Stationen anbieten. Auch für alle anderen Geräte wird es attraktive Angebote geben. Voraussetzung für den Counter-Betrieb ist das Betriebssystem Windows 10 oder höher.

Von Bosch gibt es das BEA 090 für die Abgasuntersuchung. Diese arbeitet nach dem Kondensationspartikel-Zählverfahren (engl. Condensation Particle Counting, kurz: CPC)
Hierbei handelt es sich um ein zusätzliches Gerät, welches sich per Bluetooth in die bestehende Infrastruktur zur Abgasuntersuchung einfügen lässt. Eine Integration der Partikelzähltechnik in einen bestehenden Dieselemissionstester von Bosch ist technisch nicht möglich.

EPC 200 Partikelzähler zur Partikelmessung gemäß AU-Leitfaden 6

Neu auf dem Markt ist unser Partikelzähler EPC 200. Der EPC 200 ist ein eigenständiger, fortschrittlicher Partikelzähler, speziell entwickelt für Emissionsmessungen. Er basiert auf dem Diffusionsaufladungs-Messverfahren, was den signifikanten Vorteil mit sich bringt, dass keine zusätzlichen Verbrauchsmaterialien erforderlich sind. Dies macht die Handhabung des EPC 200 besonders einfach und vielseitig. Er wurde konzipiert, um höchsten technischen Standards bei Emissionskontrollen in Deutschland gerecht zu werden, einem Markt mit besonders hohen Anforderungen. Zudem ist es optimal für zukünftige Regelungen auf europäischer Ebene ausgerichtet. Trotz seiner robusten Bauweise bleibt der EPC 200 handlich, um maximale Zuverlässigkeit und Flexibilität beim täglichen Gebrauch sicherzustellen.

Wie ist der Prüfablauf und welche Grenzwerte sind einzuhalten?

In Deutschland wurde die Prüfprozedur von der BASt (Bundesaufsicht für Straßenwesen) in einer Studie in 2019 verifiziert.

Die Partikelzählung wird nun in bereits bestehende AU-Prüfabläufe integriert, um die Emissionen von Partikeln bei Fahrzeugen zu messen. Dabei erfolgt die Partikelzählung im Leerlauf, wodurch kein Anfahren der Abregeldrehzahl erforderlich ist. Der Messablauf und die Grenzwerte sind bei Pkw und Nfz dieselben.

Um eine erfolgreiche Messung durchzuführen, muss der Motor zunächst für 15 Sekunden im Leerlauf laufen. Anschließend erfolgt eine Drehzahlanhebung um mindestens 1000 m-1 für mindestens 2 Sekunden, um das AGR-Ventil zu aktivieren. Danach folgt eine Beruhigungsphase, in der der Motor für 30 Sekunden im Leerlauf läuft.

Die eigentliche Messung besteht aus maximal drei Abschnitten von je 30 Sekunden Dauer. Aus jedem dieser Abschnitte wird der Mittelwert der Partikelanzahl ermittelt. Wenn der Mittelwert des ersten Abschnitts kleiner oder gleich dem Grenzwert von 50.000 cm-3 ist, gilt die Prüfung als bestanden (Fast Pass). Andernfalls werden zwei weitere 30-Sekunden Abschnitte gemessen und jeweils der Mittelwert ermittelt. Wenn der Mittelwert aus allen drei Abschnitten kleiner oder gleich dem Grenzwert von 250.000 cm-3 ist, gilt die Prüfung als bestanden.

Die Integration der Partikelzählung in die AU-Prüfabläufe ermöglicht eine genauere Messung der Partikelemissionen von Fahrzeugen. Durch die einfache Durchführung im Leerlauf wird der Prüfablauf nicht wesentlich verlängert und die Messung kann schnell und zuverlässig durchgeführt werden.

Ablauf der AU-Partikelmessung

Wird es die Partikelzählung in Zukunft auch für Benzinfahrzeuge geben?

Die Einführung der Partikelzählung bei der periodischen Überprüfung (PTI) ist aktuell für Dieselfahrzeuge vorgesehen. Doch nach einer erfolgreichen Einführung wird man sicher auch über die Anwendung an Benzinfahrzeugen diskutieren. Denn moderne Benzinfahrzeuge sind heute ebenfalls mit Partikelfiltern ausgerüstet, die bei der PTI regelmäßig überprüft werden sollten.

Die Überprüfung der Partikelfilter bei Benzinfahrzeugen ist genauso wichtig wie bei Dieselfahrzeugen. Denn auch bei Benzinern können Partikel durch den Verbrennungsprozess entstehen und in die Umwelt gelangen.

Um sicherzustellen, dass die Partikelfilter bei Benzinfahrzeugen einwandfrei funktionieren, sollten sie bei der periodischen Überprüfung (PTI) regelmäßig überprüft werden. Eine mögliche Methode hierfür wäre die Integration der Partikelzählung in den PTI-Prüfablauf, ähnlich wie bei Dieselfahrzeugen. Dadurch könnte man sicherstellen, dass auch bei Benzinfahrzeugen die Partikelemissionen regelmäßig überprüft werden und somit ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet wird.

Insgesamt ist die Einführung der Partikelzählung bei der PTI ein wichtiger Schritt zur Reduzierung der Partikelemissionen von Fahrzeugen. Nach einer erfolgreichen Einführung bei Dieselfahrzeugen sollte man auch über eine Anwendung bei Benzinfahrzeugen diskutieren, um die Umweltbelastung durch Partikel weiter zu reduzieren.

Fazit

Die Partikelmessung gemäß AU-Leitfaden 6 ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und zur Verbesserung der Luftqualität. Durch die regelmäßige Überprüfung der Partikelemissionen von Fahrzeugen können wir dazu beitragen, die Umweltbelastung zu reduzieren und unsere Luft sauberer zu machen.

Allerdings beinhaltet sie auch erhöhte Kosten für Werkstätten und Prüforganisationen. Diese liegen vor allem im Bereich der Anschaffung geeigneter Prüfgeräte sowie Schulung der Mitarbeiter.

Aber auch für die Besitzer von Dieselfahrzeugen nach Euro 6 / VI können hier erhebliche Mehrkosten entstehen, zum Beispiel bei nicht bestehen der Prüfung durch Reparatur oder gar Austausch der Filtersysteme.